Ausbildung

Ausbildung

Im Arbeitsbereich Ausbildung wird die Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr Brandenburg an der Havel koordiniert.

Um den Leistungsstand der Feuerwehrangehörigen ständig zu verbessern werden theoretische und praktische Ausbildungen durchgeführt.

Dazu gehören unter anderem

  • Einsatzübungen
  • Ausbildungstage für die Freiwilligen Feuerwehren
  • Truppmann- und Truppführerausbildung
  • Sprechfunkausbildung
  • Maschinistenausbildung
  • technischen Hilfeleistung
  • ABC-Ausbildung

Neben den zentral organisierten Aus- und Fortbildungen führen die neun Ortsteilwehren wöchentlich ihren Ausbildungs- und Übungsdienst durch.

Laufbahnausbildung

Eine hohe physische und psychische Belastbarkeit, ausgeprägter Teamgeist, körperliche Fitness und die Bereitschaft zu ständiger Weiterbildung sind Voraussetzungen um den anspruchsvollen Beruf des/der Feuerwehrmanns/-frau auszuüben.

Im Land Brandenburg sind drei Laufbahngruppen für den feuerwehrtechnischen Dienst vorgesehen. Die Anforderungen für die einzelnen Laufbahngruppen werden in der „Verordnung über die Laufbahnen der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Brandenburg“ geregelt.

Voraussetzungen für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst

  • mindestens Berufsbildungsreife, Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss
  • Gesellenprüfung in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Handwerk oder eine entsprechende förderliche abgeschlossene Berufsausbildung
  • nach amtsärztlichem Gutachten für den Dienst in der Feuerwehr geeignet
  • Fahrerlaubnis der Klasse B
  • erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren, mit Überprüfung der körperlichen Eignung durch Sportübungen
  • maximal 30 Jahre alt

Voraussetzungen für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

  • Bachelorgrad eines abgeschlossenen Hochschulstudiums oder ein gleichwertiger Abschluss in einer für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Fachrichtung
  • nach amtsärztlichem Gutachten für den Dienst in der Feuerwehr geeignet ist
  • erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren, mit Überprüfung der körperlichen Eignung durch Sportübungen
  • Fahrerlaubnis der Klasse B
  • maximal 35 Jahre alt

Voraussetzungen für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst

  • Mastergrad eines abgeschlossenen Hochschulstudiums oder ein gleichwertiger Abschluss in einer für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Fachrichtung
  • nach amtsärztlichem Gutachten für den Dienst in der Feuerwehr geeignet ist
  • Fahrerlaubnis der Klasse B
  • maximal 35 Jahre alt